AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BUSINESS AKADEMIE SÜDWEST

1.    Geltungsbereich
1.1    Seminarangebot der Business Akademie Südwest

Die Business Akademie Südwest, Marktweg 2, 66131 Saarbrücken bietet Seminare, Webinare, Schulungen, Inhouse-Seminare sowie Veranstaltungen aus den Bereichen Außenwirtschaft, Zoll, Digitalisierung, Compliance, International Business, Personalentwicklung an. Das Angebot der Business Akademie Südwest richtet sich ausschließlich an Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter als Seminar-, Webinar- bzw. Schulungsteilnehmer. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen, behördlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Vertragspartner werden, allerdings können sie von Vertragspartnern als Teilnehmer benannt und zu den Veranstaltungen der Business Akademie Südwest entsandt werden.

 
1.2    Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Business Akademie Südwest im Seminarbereich, einschließlich der Veranstaltung von Inhouse-Seminaren, Webinare und Schulungen, ausschließlich.

 
1.3    Keine Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht akzeptiert. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Business Akademie Südwest, wenn und soweit Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen nicht in Schriftform bestätigt werden.

1.4     Änderungen der Geschäftsbedingungen
Zukünftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt. Änderungen gelten als durch den Vertragspartner akzeptiert und lösen ältere Fassungen der Geschäftsbedingungen ab, wenn der Vertragspartner den Änderungen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss formgerecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen erklärt werden.

2.    Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die von der Business Akademie Südwest angebotenen Seminare, einschließlich Inhouse-Seminare und Webinare, Schulungen sowie Veranstaltungen. Eine Beschreibung des Leistungsangebots und des Seminarinhalts lässt sich der Webseite der Business Akademie Südwest unter www.business-akademie-sw.de entnehmen. Die Business Akademie Südwest behält sich vor, einzelne Bestandteile eines Seminarangebots, einschließlich des durchführenden Dozenten zu ändern, wenn sich dies auf das Gesamtgepräge der Veranstaltung nicht wesentlich auswirkt.

3.    Zustandekommen des Vertrages
3.1    Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den künftigen Vertragspartner

Der künftige Vertragspartner kann ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Internetseite der Business Akademie Südwest abgeben. Dazu wählt der künftige Vertragspartner ein Seminar-, Webinar- oder Schulungsangebot aus platziert dieses über den Button „Jetzt kaufen“ in den Warenkorb. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung aufgeben“ gibt der künftige Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

3.2 Rechte bei arglistiger Täuschung, außerordentliche Kündigung
Die Rechte des Vertragspartners zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

3.3 Eingangsbestätigung
Die Business Akademie Südwest sendet dem Vertragspartner nach Eingang des verbindlichen Angebots eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail zu. Diese Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang des Angebots des künftigen Vertragspartners bei der Business Akademie Südwest und stellt noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots durch die Business Akademie Südwest dar.

 
3.4 Zustandekommen des Vertrages durch Annahmeerklärung der Business Akademie Südwest
Der Vertrag kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung durch die Business Akademie Südwest gegenüber dem zukünftigen Vertragspartner zustande.

3.5 Änderung oder Ergänzung des zustande gekommenen Vertrages nur in Textform
Änderungen und Ergänzungen des bereits zustande gekommenen Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen. Abweichende oder zusätzliche mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn diese in Textform durch die Business Akademie Südwest bestätigt wurden. Eine Änderung dieser Formvorschrift (3.5) bedarf ebenfalls der Textform.

3.6    Gruppenanmeldungen
Bei einer Gruppenanmeldung (eine Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern durch den Vertragspartner), die nicht über die Webseite erfolgt, schließt die Business Akademie Südwest mit dem anmeldenden Unternehmer einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe der vom Vertragspartner benannten Teilnehmer ab.

3.7    Absage von Veranstaltungen
Die Business Akademie Südwest behält sich vor, Schulungen, Seminare, Webinare und Veranstaltungen aus organisatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen (etwa Erkrankung oder Verhinderung des Dozenten, Nichterreichung einer Mindestteilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall wird dem Vertragspartner ein Ersatzangebot unterbreitet. Nimmt der Vertragspartner das Ersatzangebot nicht an, erstattet die Business Akademie Südwest dem Vertragspartner eine von diesem bereits geleistete Seminar-, Webinar-, Schulungs- oder Veranstaltungsgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere können Storno- oder Umbuchungskosten für die Anreise zum Seminar nicht ersetzt werden.


3.8 Stornierung seitens des Anmelders
Abmeldungen eines Teilnehmers müssen seitens des Anmelders schriftlich in Textform erfolgen. Bei Abmeldung von Teilnehmern zu bereits verbindlich angemeldeten Schulungen, Seminaren und Webinaren durch den Anmelder gelten folgende Regelungen:
-    bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine pauschale Stornogebühr von 100,- € zzgl. MWSt
-    ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird als Stornogebühr die volle Teilnahmegebühr zzgl. MWSt erhoben.
Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.

3.9 Vertretung
Der Anmelder kann jederzeit kostenfrei einen Vertreter als Ersatz für den angemeldeten Teilnehmer benennen.

3.10 Umbuchungen
Die Umbuchung  eines angemeldeten Teilnehmers zu einem anderen Veranstaltungstermin oder einer anderen Veranstaltung als zu der ursprünglich angemeldeten Veranstaltung kann nur in Abhängigkeit freier Kapazitäten der gewünschten Umbuchungsveranstaltung gewährt werden. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme zu einer Ersatzveranstaltung besteht hingegen nicht. Umbuchungswünsche müssen schriftlich, in Textform erfolgen. Bei einer Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,-€ zzgl. MWSt. erhoben.

4.    Vertragsdauer und Zahlungsmodalitäten
4.1    Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 
4.2    Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der Angabe auf der Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per
 

  • Kreditkarte
  • Überweisung
  • Rechnung
  • Einzug vom Konto
  • PayPal

 

      seiner Zahlungspflicht nachkommen.



4.3    Fälligkeit der Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.4    Mehrwertsteuer
Sämtliche Leistungen der Business Akademie Südwest verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

5.    Leistungsumfang und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1    Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Vertragsgegenstand (2. Der Geschäftsbedingungen), insbesondere der Beschreibung des Seminars oder der Veranstaltung auf der Webseite der Business Akademie Südwest. Die Leistung der Business Akademie Südwest umfasst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Seminarteilnahme und, soweit diese vorhanden sind, die Seminarunterlagen sowie deren Nutzung durch den Teilnehmer zu deren eigenem Gebrauch.

 
5.2    Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch Teilnehmer, insbesondere bei vorzeitigem Verlassen des Seminars, wird die Seminargebühr ohne Abzug in Rechnung gestellt.

6.    Anforderungen an Teilnehmer
6.1    Ausschluss bei nachhaltiger Störung trotz entsprechenden Hinweises

Stört ein Teilnehmer trotz eines Hinweises auf sein störendes Verhalten die Veranstaltung weiterhin nachhaltig, kann die Business Akademie Saar den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. Bei Ausschluss eines Teilnehmers von der Veranstaltung ist vom Vertragspartner die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten, wenn der Teilnehmer vor dem Ausschluss auf sein störendes Verhalten hingewiesen worden ist.

 
6.2    Hinweispflicht der Teilnehmer bei gesundheitlichen Problemen
Teilnehmer sind verpflichtet, vor der Veranstaltung die Business Akademie Südwest über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen zu informieren, die während der Veranstaltung (Seminar, Webinar oder Schulung) akut auftreten können, damit Teilnehmer möglichst vor Schäden bewahrt werden können.

7.    Haftung
7.1    Haftung der Business Akademie Südwest

Die Business Akademie Südwest haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Business Akademie Südwest ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag wesentlich prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und haftet die Business Akademie Südwest in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.2 Keine Haftung der Business Akademie Südwest für das Verhalten Dritter und bei Absage von Veranstaltungen wegen höherer Gewalt
Die Business Akademie Südwest schließt jede eigene Haftung für das Verhalten Dritter aus. Eine Haftung der Business Akademie Südwest besteht auch nicht, wenn Veranstaltungen wegen höherer Gewalt abgesagt werden müssen oder verspätet beginnen.

7.3 Keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Seminarunterlagen
Die Teilnahme an Seminaren oder Veranstaltungen stellt keine individuelle Beratung dar. Dies gilt insbesondere für die Angebote mit rechtlichem Schwerpunkt. Für den Inhalt und die Vollständigkeit vom Seminarunterlagen kann daher, insbesondere auch für Folgeschäden, keine Haftung übernommen werden.

 
8.    Urheberrechtliches Verbot der Weitergabe von Lehrmaterialien und Seminarinhalten
Skripten, Präsentationen, Vorträge und andere Lehrmaterialien können urheberrechtlich geschützt sein. Soweit Teilnehmern Unterlagen – gleich in welcher Form – zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den Teilnehmer und dessen eigenen Gebrauch.
Das unberechtigte Nutzen, Kopieren und die Weitergabe urheberrechtlich geschützter Materialien an Dritte ohne die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers stellen Urheberrechtsverstöße dar. Verstöße gegen das Urheberrecht werden seitens der Business Akademie Südwest zivil- und auch strafrechtlich verfolgt.

9. Gerichtsstand
Ausschließlich zuständig sind bei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – abhängig vom Streitwert im Sinne des § 23 GVG – das Amts- bzw. das Landgericht Saarbrücken.

10. Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

 
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten.


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