Brexit

BREXIT -NEWS


Brexit - Infos


Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Auch mit einem Abkommen kommen auf Unternehmen zahlreiche Änderungen zu.

HERAUSFORDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Abwicklung Warenverkehr - Zoll, Umsatzsteuer & Co.


Auch wenn es im Kontext der globalen Herausforderungen durch Covid 19 nicht zu den ursprünglich erwarteten kilometerlangen Staus beidseitig der Grenzen gekommen ist, so erwartet EU- Exporteure - besonders jene, die bislang nur Geschäfte innerhalb Europas abgewickelt haben - wie gleichsam aber Importeure auf der anderen, also der britischen Seite, ganz neue Herausforderungen: Die Abgabe einer Zollanmeldung. Verbunden damit stellen sich weitere entscheidende Fragen wie nach der Umsatzsteuer, fällige Zölle, Präferenzen, Ausfuhrgenehmigungen und Fragen nach der Konformität.


Ebenfalls durch den Austritt entfallen ist die gemeinsame automatische Anerkennung von Produktvorschriften, wie es sie zuvor noch im Binnenmarkt gab. Das bedeutet, dass Waren grundsätzlich die Produktvorschriften des jeweiligen Zielmarktes erfüllen müssen.


Ende der Dienstleistungsfreiheit


Im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren stehen häufig auch inkludierte Leistungen wie Aufbau, Montage oder Service, woraus ableitend sich Fragen nach dem Aufenthaltsrecht, Arbeitsgenehmigungen und dem Sozialversicherungsrecht ergeben.


Neben vielen Ausnahmen scheint dabei unter anderem zentral zu sein was sich im Endeffekt unter dem im Abkommen genannten Begriff „Erbringer vertraglich geschuldeter Dienstleistungen“ verbirgt.


Unterstützung durch unsere Expertin


Geschäftsführerin Iris Scherer-Wunn, berät seit vielen Jahren Unternehmen auf dem Gebiet des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts und steht Ihnen zu allen Fragen gerne unterstützend zur Seite. In einem ersten kostenfreien Gespräch wird geklärt wo die individuellen Herausforderungen im Detail liegen und dadurch der Grundstein für eine passgenaue Beratung gelegt. 


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