Zollberatung



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IRIS

SCHERER-WUNN

ZOLLBERATERIN, CUSTOMS & FOREIGN TRADE EXPERT


Profil


Mein Name ist Iris Scherer-Wunn und ich bin Zollberaterin sowie gleichzeitig CEO der Business Akademie Südwest.

Als ehemalige Zollbeamtin und Diplom Finanzwirtin beherrsche ich alle Facetten des Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrechts. Die Zollberatung zählt zu meiner persönlichen Leidenschaft, stets mit dem Ziel vor Augen das Beste für unsere Mandanten herauszuholen.


Das Beratungsspektrum reicht von A - wie AEO ("Authorised Economic Operator") Zertifizierung bis Z - wie Zollprozessmanagement. Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Analyse und Optimierung Ihrer bestehenden Prozesse. Im Bereich Exportkontrolle Compliance unterstütze ich unsere Mandanten bei der Lokalisierung betriebsinterner Risiken sowie bei der Klassifizierung von Dual-Use-Gütern bis hin zur Prozessoptimierung mit passgenauen Schulungen für die verantwortlichen Führungskräfte und Mitarbeiter.

Auch bei Zoll-Betriebsprüfungen stehe ich Ihnen gerne von Beginn an zur Seite.


Zur Bewältigung von Auftragsspitzen oder bei Ausfall, Krankheit, Urlaub Ihres Zollbeauftragten stehe ich Ihnen im Bedarfsfall gerne auch als Interimsmanagerin zur Seite.


1999-2014


Zollbeamtin im gehobenen Dienst der Bundeszollverwaltung


2014-2016


Managerin customs & foreign trade bei pwc Stuttgart


2016-2019


Teamleiterin Außenwirtschaft bei der IHK Saarland


Ende 2019


Gründung Business Akademie SüdwestNeuer Text

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Häufig gestellte Fragen

  • Fällt in Ihren Beratungsbereich auch das Thema "Zollpräferenzen"?

    Absolut!  Präferenzen sind zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten. Exporte und Importe können mit Hilfe von Präferenzen kostengünstiger gestaltet werden. Präferenzen sind daher ein zentrales und wichtiges Wettbewerbsinstrument für international ausgerichtete Unternehmen. Sowohl beim Sourcing wie aber auch auf Seiten des Vertriebs gibt es viele Vorteile die unter bestimmten Voraussetzung auch genutzt werden sollten. Der Umgang damit will allerdings gelernt sein. Wenn Sie Fragen dazu haben oder dazu eine entsprechende Schulung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. 

  • Was sind die Voraussetzungen um Präferenzen nutzen zu können? Gibt es dazu irgendwelche Erleichterungen?

    Wichtig ist, wenn Sie sich für die An- und Verwendung von Zollpräferenzen entscheiden, dass Sie Ihre internen Abwicklungsprozesse danach ausrichten. Das fängt mit einer internen Beschreibung und Abbildung der Prozesse im Unternehmen an. Da das Präferenzrecht im Allgemeinen danach ausgelegt ist durchgängige Nachweise zum Warenursprung zu führen, ergibt sich hiernach je nach Anzahl und Vielfalt der Produkte eine gewisse Komplexität. Hierzu zählt auch das durchgängige Führen von Ursprungsnachweisen mittels Lieferantenerklärungen. Gerade dem Lieferantenerklärungsmanagement kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Was die Frage nach Erleichterungen angeht, kann man ganz klar sagen: Ja, die gibt es. Als Ermächtigter Ausführer ("EA") oder als Registrierter Exporteur ("REX") erhalten Sie Zugang zu den uneingeschränkten Vorteilen bei der Erstellung eigener Ursprungsnachweise für den Export. So können Sie sich als Inhaber der entsprechenden Bewilligung bei Sendungen unabhängig von deren Wert den Gang zum Zollamt sparen. Wenn Sie Unterstützung bei einem der genannten Prozesse benötigen beispielsweise durch ein unabhängiges Audit in diesem Bereich oder überlegen ob eine entsprechende Bewilligung für Sie Sinn macht, sprechen Sie uns gerne an.  

  • Wir liefern regelmäßig unsere Produkte an unsere Kunden. Von einem Kunden haben wir kürzlich eine "Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft" erhalten. Müssen wir unserem Kunden gegenüber diese Erklärung ausstellen?

    Beliefern Sie Ihren Kunden regelmäßig mit denselben Artikeln, deren präferenzrechtlicher Ursprung sich voraussichtlich über den in der Erklärung angegeben Gültigkeitszeitraum nicht ändert, darf eine sog. Langzeit-Lieferantenerklärung ("LLE") ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst den internen Nachweis erbringen, dass es sich tatsächlich um Präferenzursprungswaren handelt und somit die  Ursprungseigenschaft der von Ihnen gelieferten Waren während der gesamten Gültigkeitsdauer der LLE gesichert ist. Dazu ist bei eigengefertigten Waren in der Regel eine interne Kalkulation des Präferenzursprungs erforderlich und bei Handelswaren das Vorliegen entsprechender Dokumente bzw. Vorpapiere vom Vorlieferanten. Der Aussteller  der LLE, in diesem Fall Sie, bescheinigen in eigener Verantwortung mit der Lieferantenerklärung den präferenzrechtlichen Ursprung. Um Beanstandungen wegen Falschausstellung einer LLE durch die Zollbehörden oder Regressforderungen Ihres Kunden zu vermeiden, ist Ihre besondere Sorgfalt gefragt.  Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine LLE ausstellen dürfen oder nicht, fragen Sie gerne bei uns nach.

  • Thema Exportkontrolle: Was versteht man unter dem Begriff "Exportkontrolle" und was fällt alles darunter?

    Grundsätzlich gilt in Deutschland wie auch in der EU der Grundsatz der Exportfreiheit. Die Exportfreiheit stößt allerdings an ihre Grenzen, wenn es um den Export bestimmter Güter oder um Lieferungen in bestimmte kritische Länder ("Embargoländer") oder an sanktionierte Personen oder zur Verwendung zu bestimmten Zwecken geht. Nicht zu vergessen dabei sind auch bestimmte Technologien und Softwaren, die vom Güterbegriff ebenfalls erfasst sein können. In bestimmten Fällen reichen die Exportauflagen hier von einer Ausfuhrgenehmigungspflicht bis hin zu einem Ausfuhrverbot. Im Fokus dabei stehen die sogenannten "Dual-Use-Güter" (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) aber auch militärische Güter. Der Klassifizierung von Gütern kommt damit eine hohe Bedeutung zu. Daneben gilt es weitere Mechanismen im Unternehmen zu installieren um beispielsweise den Verkauf an sogenannte "gelistete" juristische wie auch natürliche Personen sowie deren kritischer Endverwendung rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dem Ausfuhrverantwortlichen, der als Mitglied der Geschäftsführung den zuständigen Überwachungsbehörden zu benennen ist und zudem ein persönliches Haftungsrisiko trägt, obliegt  dabei die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften im Unternehmen. Mit dieser Funktion gehen neben einer hohen Verantwortung eine Vielzahl an Überwachungs- und Kontrollpflichten einher. Daher muss sich ein Ausfuhrverantwortlicher auch auf seine operativ tätigen Mitarbeiter verlassen können. Erschwerend kommt hinzu, dass neben Bestimmungen nach dem nationalen und EU-Exportkontrollrecht auch internationale Vorschriften wie z.B. das US-(Re-)Exportkontrollrecht zu beachten sind. Fazit: Das Thema Exportkontrolle ist sehr komplex und erfordert in der Regel eine genaue Analyse der Prozesse bis hin zur Gestaltung interner Verfahrensanweisungen. In den meisten Fällen empfiehlt sich zur Unterstützung die Installation spezieller IT-Software und Prüfmechanismen innerhalb des eigenen ERP-Systems. Regelmäßige Schulungen aller von der Thematik Betroffenen sollten nicht zuletzt vor dem Hintergrund sich regelmäßig ändernder Bestimmungen daher die Regel sein. Passgenaue Unterstützung dazu finden Sie bei uns in einer Beratung sowie in unserem dafür vorgesehenen Schulungsprogramm. 

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